Erste Hilfe - Ausbildung / Auffrischung
Die Schulleitung ist für die Unfallverhütung, die wirksame Erste Hilfe und für den Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Schule verantwortlich.
Laut Erlass ‚Sicherheitsförderung im Schulsport‚ sowie allgemeiner Bestimmungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gelten für Schulen folgende Vorgaben:
- 20% des pädagischen Personals der Schule müssen als Ersthelfer über eine Erste-Hilfe-Ausbildung verfügen, die nicht älter sein darf als 2 Jahre
- alle Sportlehrerinnen und Sportlehrer sowie alle Lehrkräfte ohne Fakultas Sport, die schulsportliche Inhalte anleiten und/oder beaufsichtigen müssen über eine aktuelle Erste-Hilfe-Ausbildung verfügen, die nicht älter sein darf als 4 Jahre
(Auffrischungspflicht / Ausschlusskriterium !). - dringend angeraten wird dies auch für alle Lehrkräfte der technisch- naturwissenschaftlichen Fächer und der praktischen Ausbildung in beruflichen Schulen sowie für Lehrkräfte, die Klassenfahrten, Besichtigungen etc. durchführen
Die Unfallkasse NRW übernimmt die Kosten der Ausbildung / Fortbildung aller Ersthelfer an Schulen (20%-Regelung). Hierfür können Schulen alle 2 Jahre kostenfrei Gutscheine anfordern.
Die Formulare zur Gutscheinanforderung finden Sie HIER.
Laut BGH-Urteil vom 04. April 2019 sind Sportlehrerinnen und Sportlehrer darüber hinaus in besonderem Maße zu Erster Hilfe verpflichtet!
Urteilsbegründung und Zusammenhänge
-> siehe HIER
Erste-Hilfe-Ausbildung / -Auffrischung im schulischen Kontext
Was bedeutet das?
Entgegen einer Standart-Veranstaltung kann ich Ihnen aufgrund meiner umfassenden Erfahrungen als Erste-Hilfe-Ausbilder, Berater im Schulsport und Fachleiter für das Fach Sport eine Veranstaltung anbieten, die neben der Thematisierung aller vorgeschriebenen Inhalte die besonderen Rahmenbedingungen und Problemstellungen von Schulen angemessen berücksichtigt, wie z.B.:
- Auffrischungspflicht für Ersthelfer*innen und Sportlehrkräfte
- Bezüge zum Erlass 'Sicherheitsförderung im Schulsport'
- Vorgaben für die Sicherstellung der Ersten Hilfe an Schulen
- Informationen zum Programm 'Laienreanimation an Schulen NRW'
- Berücksichtigung typischer Schul- und Sportunfälle
- AED-Schulung mit Hinweisen zur Einbindung in schulische Systeme (Schulsanitätsdienst etc.)
- APPs zur Unterstützung im Notfall (zB NORA, What3Words)
- Medikamentengabe durch Lehrkräfte
- schulischer Umgang mit chronischen Erkrankungen
- Medikamentenmanagement in der Schule
- Aufsichtspflicht der Schule bei RTW-Abtransport von Schüler*innen
- u.v.m
Sie interessieren sich für eine Erste-Hilfe-Ausbildung oder -Auffrischung? Dann kann ich Ihnen zwei Möglichkeiten anbieten ...
1 . Durchführung einer Fortbildung für Interessenten
Als DLRG-Ausbilder für Erste Hilfe biete ich regelmäßig Aus- und Fortbildungsveranstaltungen an.
Wenn Sie sich für eine entsprechende Fortbildung interessieren, dann tragen Sie Ihre Daten einfach über einen Klick auf den Button am Seitenende in eine Online-Maske ein.
Sobald sich eine ausreichende Anzahl an Interessenten auf diesem Weg gemeldet hat schlage ich allen potentiellen Teilnehmer*innen einen Fortbildungstermin vor.
2 . Durchführung einer Fortbildung für ganze Fachkonferenzen oder Schulgruppen
Wenn Sie eine Fortbildung für eine bereits bestehende Gruppe benötigen (z.B. Fachkonferenz Sport, Lehrerkollegium etc.), dann nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit mir auf.
In Absprache mit Ihrer Schulleitung werden wir sicher eine Möglichkeit finden, die sich sowohl mit Ihren privaten wie auch schulischen Anforderungen in Einklang bringen lässt.
Für eine entsprechende Anfrage oder Rückfragen jeder Art stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.